Liebe Anlieger der Bruno-Strieth-Str. und der Adolf-Kolping-Str.
Zunächst meinen herzlichsten Dank für das Interesse der Anlieger an dieser Veranstaltung.
Ich möchte den Ablauf noch einmal kurz zusammenfassen.
Zunächst hat Herr Brüll in einer Präsentation vorgestellt, wie die Straßen einmal aussehen können (Präsentation hier klicken).
Weiter wurden die Gesamtkosten dargestellt.
Ein Preis pro m² konnte weder vom Architekten noch seitens der Verbandsgemeinde genannt werden.
Wegen der Gestaltung der Straßen soll kurzfristig eine Abstimmung auf unserer Homepage erfolgen.
Zur Disposition sollen 2 Varianten stehen:
1. Die Straßen sollen analog zu denen „Unterm Berg I“ gestaltet werden.
2. Die Straßen sollen ggfls. mit rotem Pflaster und einer Teerdecke ausgestaltet werden.
Beispiele werden kurzfristig auf unserer Homepage zur Abstimmung gestellt.
Da einige Anlieger sich rechtlich schon informiert haben, werden die entsprechenden Urteile und Beschlüsse neben der Erschließungssatzung ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlicht (hier klicken).
Soweit es die Kosten betrifft wird es vorbehaltlich eines Beschlusses in der nächsten Gemeinderatssitzung zwei Varianten geben.
- Die Gemeinde bietet eine Ablösevereinbarung an.
- Diejenigen, die eine Ablösevereinbarung nicht unterzeichnen, werden nach den tatsächlichen Kosten durch Bescheid abgerechnet.
Da in der Anliegerversammlung einige Anlieger rechtliche Zweifel an der Zahlungspflicht für die Erschließung geäußert haben, kann ich jedem nur anraten rechtlich fundierten Rat einzuholen. Für diese Anlieger macht es auch keinen Sinn vor dem Vorliegen eines Bescheides Stimmung zu machen. Das führt nur zur allgemeinen Verunsicherung. Ich kann mich nur mit der Bitte verabschieden, die Ebene der sachlichen Diskussion nicht zu verlassen.
Ortsbürgermeister
Joachim Gläser
Links zur Rechtsprechung:
BVerwG 9 C 16.21, Urteil vom 15. November 2022 | Bundesverwaltungsgericht